AGB der Austrojob GmbH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Rechtsbeziehungen zwischen der Austrojob GmbH und den Beschäftigten.
Arbeitszeit, Arbeitsort und Tätigkeit werden ausschließlich zwischen der Austrojob GmbH und dem Auftraggeber vereinbart. Während des Einsatzes beim Auftraggeber unterliegt das Zeitpersonal dessen Weisungen. Das Personal ist zur Geheimhaltung verpflichtet – insbesondere hinsichtlich vertraulicher Geschäftsangelegenheiten. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende für drei Jahre fort.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt eine Kündigungsfrist von fünf Arbeitstagen. Die Austrojob GmbH ist berechtigt, den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, z. B. bei Zahlungsverzug oder Verstößen gegen Arbeitsschutzbestimmungen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Fürsorgepflicht gegenüber den überlassenen Arbeitnehmern wahrzunehmen.
Der Auftraggeber muss die Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung einhalten sowie Erste-Hilfe-Maßnahmen bereitstellen. Vor Arbeitsaufnahme sind die Mitarbeiter gemäß §12 Abs. 2 ArbSchG zu unterweisen.
Mehrarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit dürfen nur im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes angeordnet werden. Notwendige Genehmigungen sind vom Auftraggeber einzuholen.
Das Personal darf nur im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit eingesetzt werden.
Eine Einstellung oder Übernahme von Mitarbeitern innerhalb der ersten neun Monate gilt als Vermittlung. In diesem Fall ist eine Vermittlungsgebühr in Höhe von zwei Bruttomonatsgehältern fällig.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Tätigkeitsnachweise zu prüfen und monatlich zu unterzeichnen. Bei Zahlungsverzug können bankübliche Zinsen berechnet werden.
Die Berechnung erfolgt auf Basis des vereinbarten Stundensatzes zuzüglich Mehrwertsteuer. Zuschläge für Überstunden, Nachtarbeit oder Feiertage werden gesondert berechnet.
Die Austrojob GmbH stellt sorgfältig ausgewählte und qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung. Ein Austausch von Mitarbeitern ist jederzeit möglich, sofern berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht verletzt werden.
Die Austrojob GmbH erfüllt sämtliche arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Verpflichtungen.
Die Haftung der Austrojob GmbH beschränkt sich auf die vertraglich vereinbarte Tätigkeit. Für darüber hinausgehende Arbeiten oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist München, auch für Auftraggeber mit Sitz im Ausland.
© 2026 Austrojob GmbH